Immer wieder sorgen starker Hagel und andere heftige Unwetter für Schäden an Häusern und kleineren Bauten im Freien. Dabei können sich Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen mit bisher nicht bedachten Problemen konfrontiert sehen.
Besondere Sorgfalt ist gefragt, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt wurden. Hat etwa ein starker Hagel das Dach auf dem alten Gartenschopf oder Velounterstand beschädigt, muss sich der Eigentümer oder die Eigentümerin bewusst sein, dass in allen vor 1990 erstellten Bauten asbesthaltige Materialien verbaut sein können.
Asbestzementdächer wurden oft eingesetzt. Solange das Material intakt ist, besteht kein Risiko. Und selbst bei einem beschädigten Dach ist nicht mit einer akuten asbestbedingten Gefährdung zu rechnen – die freigesetzten Fasern werden in der Umgebungsluft im Freien rasch und stark verdünnt. Dennoch verlangt der Umgang mit einem beschädigten Asbestzementdach, wie auch mit anderen asbesthaltigen Materialien, eine besondere Vorsicht.
Spezialist beiziehen
Ist das Dach nur leicht beschädigt, kann es repariert werden. Allerdings darf dies nur mit asbestfreiem Material geschehen. Bei einer Reparatur oder dem Rückbau eines Asbestzementdachs ist lokal mit der Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen, die dann eingeatmet werden können. Für solche Arbeiten ist daher ein Spezialist, etwa ein Dachdecker oder eine Dachdeckerin mit entsprechender Ausbildung und Schutzausrüstung, beizuziehen.
Beschädigtes Material muss zudem gemäss Abfallverordnung gesondert entsorgt werden. Auch dürfen noch intakte Teile des Dachs nicht weitergegeben oder an anderer Stelle wieder verbaut werden. Sobald sie entfernt werden, müssen sie fachgerecht entsorgt werden. Auch wenn keine Verpflichtung besteht, empfiehlt es sich, Asbestzementdächer bei Gelegenheit zu ersetzen. Bezüglich der Frage, wer bei einem Sturmschaden welche Kosten übernimmt, kann die Gebäudeversicherung kontaktiert werden.