Bereits heute profitieren zahlreiche Gemeinden von ultraschnellem Internet – laufend kommen neue hinzu. Swisscom sorgt dafür, dass die Bevölkerung und Wirtschaft schweizweit rasch eine innovative und nachhaltige Telekommunikationsinfrastruktur erhält. Bis Ende 2021 können neun von zehn Einwohnern Glasfasertechnologien nutzen. Zudem wird sich bis Ende 2025 die Abdeckung mit Glasfaseranschlüssen (FTTH) nahezu verdoppeln. Für diesen nächsten Ausbauschritt finden neu ausgehandelte HEV-Musterverträge ihre Anwendung.
Der Anschluss an die digitale Welt ist für einen Grossteil der Bevölkerung schlicht unverzichtbar. Ein leistungsstarkes Telekommunikationsnetz gehört deshalb heute zu den zentralen Infrastrukturen im Standortwettbewerb. Mit Investitionen von jährlich rund 1,6 Milliarden Franken in die IT und Infrastruktur leistet Swisscom einen Beitrag zur Standortattraktivität der Schweiz.
Schweizweite Ausbauplanung
Swisscom hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2021 neue Glasfasertechnologien in jeder Schweizer Gemeinde auszubauen. Der Ausbauplan umfasst sowohl urbane als auch ländliche Gebiete. Neun von zehn Einwohnern schweizweit profitieren dadurch von einer Bandbreite zwischen 80 und 10000Mbit/s. Bereits 80Mbit/s reichen aus, um beispielsweise mehrere Online-Videoangebote gleichzeitig zu schauen oder ein komplettes Musikalbum in zehn Sekunden herunterzuladen.
Die neuen Glasfasertechnologien bieten eine enorme Leistung, die noch auf Jahre hinaus die wachsenden Bedürfnisse von Gesellschaft und Wirtschaft abdeckt. Die Glasfasertechnologien sind zudem modular aufgebaut und ausbaufähig. Bei Bedarf kann die bereits vorhandene Glasfaser rasch ausgebaut und die Leistung damit gesteigert werden. So hat Swisscom Anfang 2020 die nächste Ausbauphase bis Ende 2025 angekündigt – bis dann soll sich die Abdeckung mit Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen (Fiber to the Home, FTTH) auf bis zu 60 % erhöhen und damit nahezu verdoppeln.
Der Ausbau von Glasfasertechnologien kommt auch anderen Anbietern zugute. So profitieren etwa Sunrise oder green.ch, die das Swisscom- Netz nutzen, direkt von der Leistungssteigerung. Kunden haben damit die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten.
Verschiedene Glasfasertechnologien
Unterschiedliche Glasfasertechnologien erlauben es Swisscom, beim Ausbau des Netzes auf die regionalen Gegebenheiten einzugehen. Eines haben sie alle gemeinsam – sie basieren auf Glasfasern. Eine Übersicht:
(1) und (2) Fibre to the Home (FTTH): Die Glasfasern werden bis zur Steckdose in der Wohnung gezogen. Die FTTH-Technologie kommt auch bei grösseren Gebäuden ab 12 Nutzungseinheiten und bei allen Neubauten zur Anwendung. (3) Fiber to the Street (FTTS): Die Glasfasern werden bis kurz vor die Liegenschaft gezogen, nachher werden Kupferleitungen genutzt. (4) Fiber to the Curb (FTTC): Die Glasfasern werden bis ins Quartier gezogen.
(1) & (2) Fiber to the Home (FTTH)
Die Glasfasern werden bis zur Steckdose in der Wohnung gezogen. Mit dieser Technologie ist heute eine maximale Bandbreite von 10 000 Mbit / s möglich. Der Ausbau dieser Technologie erfolgt (1) in der Regel nahezu flächendeckend in einer Ortschaft oder einer Gemeinde und in Zusammenarbeit mit einem lokalen Kooperationspartner – in Zürich beispielsweise mit der ewz.
Seit 2020 erschliesst Swisscom zudem grössere Gebäude ab 12 Nutzungseinheiten und alle Neubauten im FTTH- sowie FTTS-Ausbaugebiet ebenso mit FTTH (2) – bis 2019 kam in diesem Fall die Glasfasertechnologie «Fiber to the Building» (FTTB) zur Anwendung, deren Ausbau Swisscom nun jedoch eingestellt hat.
Beim FTTH-Ausbau setzt Swisscom vermehrt auf das sogenannte XGS.PON (10-Gigabit Capable Symmetric Passive Optical Network). Bei XGS.PON wird das Signal einer Glasfaserzuleitung auf mehrere Hausanschlüsse aufgeteilt.
Für die Hauseigentümer ändert sich indes nichts, und es gelten dieselben Voraussetzungen wie bisher: Um die Installation auszuführen, benötigt Swisscom Zugang bis zur Steckdose in der Wohnung oder dem Geschäft. Dafür wird zwischen dem Eigentümer und Swisscom der neue, mit dem HEV abgestimmte Vertrag abgeschlossen (vgl. Kasten). Der HEV-Mustervertrag, der 2010 zwischen dem HEV Schweiz und der Branche ausgehandelt wurde, gilt nur für die Erschliessung bestehender Bauten während des FTTH-Ausbaus und nicht für Neubauten. Bei Neubauten findet der neue, mit dem HEV abgestimmte Vertrag von Swisscom Anwendung. Gemäss diesem Vertrag kommt Swisscom für die Kosten der Erschliessung bis zur Grundstücksgrenze sowie für die Verlegung des Kabels bis zum Eingangspunkt im Gebäude (Building Entry Point – BEP) auf. Die Kosten für die Grundstückerschliessung sowie für die sogenannte Steigzonenerschliessung (vertikale Erschliessung innerhalb des Gebäudes) hat der Eigentümer zu übernehmen. Handelt es sich um die Ersterschliessung eines bestehenden Baus im Rahmen des FTTH-Ausbaus, werden die Kosten der gesamten Erschliessung von Swisscom oder einem der Kooperationspartner getragen. Entscheidet sich der Eigentümer gegen die Ersterschliessung, trägt dieser die Erschliessungskosten zu einem späteren Zeitpunkt selbst. Zu beachten gilt, dass Eigentümer keinen Anspruch auf eine FTTH-Erschliessung haben.
(3) Fiber to the Street (FTTS)
Die Glasfasern werden bis kurz vor die Liegenschaft gezogen. Für die restliche Strecke werden die bestehenden Kupferleitungen genutzt. Mit dieser Technologie ist eine maximale Bandbreite von 500 Mbit/s möglich. In der Liegenschaft sind keine Änderungen an der Installation nötig.
(4) Fiber to the Curb (FTTC)
Die Glasfasern werden bis ins Quartier gezogen. Für die restliche Strecke werden die bestehenden Kupferleitungen genutzt. Mit dieser Technologie ist eine maximale Bandbreite von 100 Mbit / s möglich. In der Liegenschaft sind keine Änderungen an der Installation nötig.