Wer von der Berufstätigkeit in die Pension wechselt, darf sich auf mehr Zeit für Familie, Hobbys und andere Leidenschaften freuen. Es gilt aber auch, verschiedene finanzielle Angelegenheiten zu regeln, weil sich die Einkommenssituation merklich ändert. Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer ist es in dieser Phase wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zum Investitionsbedarf ihrer Immobilie zu machen. Das betrifft einerseits Erneuerungen im Innern, etwa in Bad und Küche, andererseits aber auch die Sanierung der Gebäudehülle (Fenster, Fassade, Dach) sowie die Heizung. So stellt man sicher, dass das Gebäude weiterhin zuverlässig funktioniert und sein Wert erhalten wird.
Wie und wo wohnen?
Adrian Wenger, Hypothekarexperte vom VZ VermögensZentrum, empfiehlt ein Vorgehen von der Adler- zur Froschperspektive, also vom grossen Ganzen zum Detail. «Die erste Frage sollte sein, wie lange man nach der Pensionierung noch im Eigenheim bleiben will», sagt der Experte. «Einige unserer Kundinnen und Kunden suchen bereits nach der Pensionierung ein Ersatzobjekt, andere wollen mittelfristig aus ihrer Immobilie ausziehen, wieder andere haben vor, länger zu bleiben und das Gebäude gesamthaft zu sanieren.» Für das weitere Vorgehen sei es entscheidend, sich darüber im Klaren zu sein, wo und wie man im Alter leben will.
Entscheidet man sich, mittel- oder langfristig im eigenen Haus zu bleiben, ist die frühzeitige Planung des Heizungsersatzes zentral. Geht die Heizung kaputt, ohne dass vorgängig alternative Systeme geprüft wurden, wird in vielen Fällen an einen 1:1-Ersatz gedacht. Vor allem bei Öl-, Gas- und Elektroheizungen ist das keine gute Lösung, denn diese Systeme sind langfristig deutlich teurer als erneuerbare Heizungen. Zwar könnten die Investitionskosten tiefer sein, aber über eine Lebensdauer von 20 Jahren fallen dafür höhere Kosten für die Energie an. Zudem sind Elektroheizungen in allen Kantonen nicht mehr erlaubt, und der 1:1-Ersatz von fossilen Heizungen wird nach und nach ebenfalls verboten.
Die ganze Lebensdauer betrachten
Empfehlenswert ist deshalb, bereits einige Jahre vor dem Ende der Lebensdauer der bestehenden Heizung den Ersatz vorzubereiten. Mithilfe einer Fachperson lässt sich eine Auslegeordnung mit sämtlichen infrage kommenden Heizsystemen machen, am besten im Rahmen einer kostenlosen Impulsberatung «erneuerbar heizen». Neben technischen Aspekten kann man dabei die Wirtschaftlichkeit gründlich analysieren, indem man die Lebenszykluskosten verschiedener Varianten vergleicht. Darin enthalten sind neben den Ausgaben für die Anschaffung auch jene für den Unterhalt und für die Energie. Ebenfalls einzubeziehen sind die Förderbeiträge und die steuerlichen Abzüge, die für die Installation einer umweltschonenden Heizung gewährt werden. Bei einer solchen umfassenden Betrachtung schneiden erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzheizungen meist besser ab als fossile Heizungen.
Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten
Sobald klar ist, wann welche Investitionen nötig sind, kann die Finanzierung angegangen werden. Je nach Ausgangslage ist es sinnvoll, die Investitionen zu staffeln, eine bestehende Hypothek aufzustocken oder Geld aus dem Ersparten, aus der Pensionskasse oder einer Erbschaft dafür einzusetzen. Auch die Auswirkungen auf die Steuern sind zu prüfen, wobei das Ausmass der Steuereinsparung vom Wohnkanton, vom Einkommen und weiteren Faktoren abhängt. Klar ist: Die Steuereinsparungen können sich auf über 10 000 Franken belaufen. Zudem ist es seit 2020 möglich, die Investitionskosten für Massnahmen zum Energiesparen und für den Umweltschutz unter bestimmten Bedingungen über drei Steuerperioden hinweg abzusetzen. Es lohnt sich, diese Möglichkeiten und die offenen Fragen mit der Bankberaterin oder dem Bankberater zu diskutieren.
Hat man selbst nicht genug flüssige Mittel, um den Heizungsersatz zu finanzieren, kann die Erhöhung der Hypothek eine Alternative sein. «Viele Rentnerinnen und Rentner sind sich ihrer finanziellen Möglichkeiten gar nicht bewusst, weil man immer wieder das Gerücht hört, dass Pensionierte keine Hypothekenerhöhungen erhalten », erklärt Wenger. Das sei aber falsch. «Anders als eine erwerbstätige Person leben Pensionierte von Renten und vom Vermögensverzehr. Bei 400 000 Franken freiem Vermögen hat man daraus beispielsweise über 20 Jahre hinweg pro Jahr 20 000 Franken zur Verfügung, was faktisch das Einkommen erhöht. Folglich sollte man ganz grundsätzlich mit Finanzinstituten reden, für die eine Finanzierung im Alter kein Buch mit sieben Siegeln ist.» Viele Banken bieten heute Finanzierungsmöglichkeiten
an, die auch in der Pension denkbar sind.
Vermögen und Mieterträge einrechnen
Um als Rentnerin oder Rentner eine Hypothek für einen Heizungsersatz zu erhalten, muss man die banküblichen Regeln zu Tragbarkeit und Belehnung erfüllen. Die Höhe der Finanzierung sei meist kein Problem, sagt Wenger, denn die Immobilien hätten genügend Wert. «Um die Tragbarkeit abzuschätzen, muss häufig das freie Vermögen in Einkommen umgerechnet werden», sagt der Experte. «Daneben können manchmal auch Mieterträge, beispielsweise aus der Vermietung einer Einliegerwohnung, einberechnet werden.» In vielen Fällen lässt sich die Tragbarkeit so nachweisen. Der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem ist also auch im dritten Lebensabschnitt durchaus finanzierbar.